AUFMAßE UND GRUNDRISSE FÜR WOHNFLÄCHENERMITTLUNG
Für die Ermittlung der Wohnfläche eines Gebäudes müssen bestimmte Grundrisse angefertigt werden, um die relevanten Flächen korrekt zu erfassen. Je nach Art der Immobilie und den spezifischen Anforderungen können unterschiedliche Grundrisse notwendig sein. Hier sind die wichtigsten Grundrisse, die im Rahmen der Wohnflächenberechnung erforderlich sind:Grundriss der Etage (Stockwerksgrundriss)
Der Stockwerksgrundriss ist der wichtigste Grundriss für die Ermittlung der Wohnfläche. Er zeigt eine maßstabsgetreue Darstellung des jeweiligen Stockwerks (z. B. Wohnung, Büro), das in der Berechnung enthalten ist. Was muss er beinhalten?Alle Wände, Fenster und Türen
Die Raumaufteilung mit einer klaren Kennzeichnung der räumlichen Abmessungen
Außenmaße der Räume sowie Innenmaße der Wände (falls relevant)
Treppen, Flure, Balkone, Loggien oder Terrassen, die zur Wohnfläche gehören
Dachschrägen oder unregelmäßige Raumformen (diese müssen berücksichtigt werden, wenn sie die Wohnfläche beeinflussen)





Gesamtgrundriss (Gesamtplan)
Ein Gesamtgrundriss (auch Lageplan genannt) zeigt das gesamte Gebäude auf einer Ebene und umfasst alle Stockwerke und Außenanlagen. Er kann besonders wichtig sein, um die Außenbereiche (z. B. Gärten, Terrassen) und Verbindungen zwischen den einzelnen Etagen zu zeigen. Was muss er beinhalten?Außenwände und Grenzen des Grundstücks
Zugang zu den einzelnen Etagen (z. B. durch Treppen oder Aufzüge)
Wichtige Außenflächen, die in die Wohnfläche mit einbezogen werden (z. B. Terrassen)
Schnitt (Vertikalschnitt)
Der Schnittgrundriss ist notwendig, um höhenbezogene Elemente wie Dachschrägen, Deckenhöhen und andere strukturelle Besonderheiten darzustellen, die Einfluss auf die Wohnflächenberechnung haben können. Was muss er beinhalten?Deckenhöhen und die Raumhöhen, insbesondere bei Dachgeschosswohnungen oder Räumen mit Schrägen
Dachschrägen und die Flächen darunter, die teilweise in die Wohnfläche eingerechnet werden, wenn sie eine Mindesthöhe erreichen
Möblierungsgrundriss (optional)
Ein Möblierungsgrundriss ist oft nicht notwendig für die reine Wohnflächenberechnung, kann aber in einigen Fällen hilfreich sein, um zu zeigen, wie die Flächen genutzt werden. Für den Fall, dass etwa bestimmte Einrichtungsgegenstände oder Möbel den Raum beeinträchtigen, könnte dieser Grundriss eine Rolle spielen. Was muss er beinhalten? Die Platzierung von Möbeln, um zu verdeutlichen, wie die Fläche genutzt wird (dies ist oft bei Mietverträgen und in der Immobilienbewertung wichtig)Zusätzliche Pläne bei speziellen Gegebenheiten
Grundriss bei Dachschrägen
Wenn die Immobilie Dachgeschossräume oder Schrägen aufweist, muss der Grundriss spezifisch die Höhe der Schrägen und deren Einfluss auf die Wohnfläche darstellen. Nur Flächen mit einer Mindesthöhe (z. B. 2 Meter) zählen zu 100 % zur Wohnfläche, während Flächen mit einer geringeren Höhe nur anteilig (z. B. 50 %) angerechnet werden.Grundriss für Sondernutzungen
Bei Gewerbeeinheiten oder gemischt genutzten Gebäuden (Wohnen und Gewerbe) sind die Flächen des Gewerbebereichs separat zu betrachten.Zusammengefasst: Welche Grundrisse für die Wohnflächenberechnung?
Stockwerksgrundriss (Etagenplan)
Der Hauptgrundriss zur Darstellung der Raumaufteilung und der relevanten Flächen.Gesamtgrundriss
Für das Gesamtbild der Etagen und des Gebäudes, besonders wichtig für Außenflächen und Zugänge.Schnittgrundriss
Um Höhen und spezielle Raumstrukturen wie Dachschrägen und Deckenhöhen darzustellen.Möblierungsgrundriss (optional)
Um zu verdeutlichen, wie Räume genutzt und möbliert sind, was bei der Bewertung helfen kann. Die genaue Ermittlung der Wohnfläche kann je nach spezifischer Situation und geltendem Recht (z. B. WoFlV oder DIN 277) variieren, und Fachleute wie Bauingenieure oder Architekten sollten dabei sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften und Vorgaben eingehalten werden.Weitere Interessante Seiten zum Thema Immobilien:
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