SCHALLPEGELMESSUNGEN UND SCHALLSCHUTZGUTACHTEN

Schallpegelmessungen dienen dazu, den Lärmpegel in einem Raum oder über eine bestimmte Fläche zu messen. Der Schallpegel wird in Dezibel (dB) gemessen, wobei dB(A) eine gewichtete Skala darstellt, die den Frequenzbereich berücksichtigt, den das menschliche Ohr besonders empfindlich wahrnimmt.

Messverfahren

Raum- oder Außenmessungen:
Schallpegelmessungen können in verschiedenen Umgebungen durchgeführt werden, zum Beispiel in Wohnräumen, Büros, Fabriken oder an Außenfassaden. In Wohngebäuden werden Schallpegelmessungen häufig durchgeführt, um den Einfluss von Verkehrslärm, Nachbarschaftslärm oder Maschinenlärm zu bewerten.
Einsatz eines Schallpegelmessers
Schallpegelmesser (nach Norm IEC 61672) messen die Lautstärke und die Charakteristik des Schalls. Diese Geräte haben Mikrofone, die den Schall erfassen und in dB(A) umwandeln. Kalibrierung: Vor der Messung muss das Gerät kalibriert werden, um exakte Messwerte zu erhalten.
Messpunkte und Messdauer:
Messungen werden an verschiedenen Messpunkten durchgeführt (z. B. in verschiedenen Räumen oder an Fassaden). Die Messdauer hängt von der Art des Lärms ab (kontinuierlich, impulsartig, etc.). Meist werden Messungen über einen Zeitraum von mindestens 15 Minuten durchgeführt.
Messung von Peak-Lauten und Dauerschallpegel:
Es wird zwischen kurzzeitigen Spitzenpegeln (Peak) und langfristigen Durchschnittspegeln (Lärmexposition) unterschieden.
Umgebungsgeräusche und Hintergrundgeräusche: Die Messung erfolgt häufig unter Berücksichtigung der Hintergrundgeräusche, die im Raum vorhanden sind, wie z. B. Hausgeräusche oder Geräusche von Heizungsanlagen.
Auswertung der Schallpegelmessung:
Der Leq-Wert (Äquivalenter Dauerschallpegel) gibt die mittlere Schallenergie über einen Zeitraum an. Die Messung des Maximalpegels oder Peakpegels wird durchgeführt, um die höchsten Lärmwerte zu erfassen.
Relevante Normen für Schallpegelmessungen:
DIN EN ISO 1996-1: Schallpegelmessungen in unterschiedlichen Umgebungen. DIN 4109: Schallschutz im Hochbau. TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm): Lärmschutzvorschriften und Anforderungen an Lärmmessungen in Deutschland.

Schallschutzgutachten

Ein Schallschutzgutachten ist eine detaillierte Analyse der Schallschutzqualität eines Gebäudes oder eines Raumsegments und bewertet, wie gut der Schallschutz in Bezug auf den Lärmpegel funktioniert. Diese Gutachten sind besonders wichtig, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und die Wohn- oder Arbeitsbedingungen für die Nutzer zu optimieren. Ziel eines Schallschutzgutachtens: Bestimmung der Lärmminderung zwischen Lärmquelle (z. B. Verkehr, Nachbarn, Maschinen) und Rauminnenseite (z. B. Wohnräume, Büros). Feststellung, ob der Schallschutz den gesetzlichen und normativen Anforderungen entspricht. Empfehlungen zur Verbesserung des Schallschutzes in Bereichen mit zu hohem Lärmpegel.

INHALT EINES SCHALLSCHUTZGUTACHTENS:

Vor-Ort-Untersuchung: Das Gutachten beginnt mit einer Visitenkontrolle des Gebäudes oder der Räume, um potenzielle Schwachstellen im Schallschutz zu identifizieren (z. B. dünne Wände, undichte Fenster, schlechte Isolierung).
Messung des Schalldämmwerts: Es werden Messungen durchgeführt, um den Schalldämmwert von Wänden, Fenstern, Türen und anderen Bauteilen zu bestimmen. Der Schalldämmwert gibt an, wie viel Schall eine Wand oder ein anderes Bauteil dämpfen kann.
Messung des Luftschalls (Luftschalldämmung): Es wird untersucht, wie gut Schall von außen oder von benachbarten Räumen durch die Bauteile gedämpft wird. Diese Messungen werden in der Regel in dB durchgeführt und berücksichtigen verschiedene Frequenzen.
Messung des Körperschalls (Körperschalldämmung): Zusätzlich zur Luftschalldämmung wird auch der Körperschall (z. B. Schläge oder Vibrationen durch Verkehr oder Maschinen) bewertet, der durch Wände oder Fußböden übertragen werden kann.
Schallschutzwürdigkeit: Das Gutachten bewertet auch, ob das Gebäude den rechtlichen Anforderungen der Schallschutzverordnung entspricht und ob der Wohnkomfort durch den vorhandenen Schallschutz gefährdet ist.

SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN UND NORMEN

In Deutschland sind die Grenzwerte für den Schallschutz in Wohnräumen und am Arbeitsplatz durch verschiedene Normen und Verordnungen festgelegt. Diese Grenzwerte dienen dem Schutz vor Lärm und der Gewährleistung einer guten Lebensqualität und Gesundheit. Zu den relevanten Normen gehören die DIN 4109 für den Schallschutz im Hochbau und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für den Arbeitsplatz.

DIN 4109: Diese Norm legt die Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau fest. Sie berücksichtigt sowohl den Luftschall als auch den Körperschall. ISO 140 und 717: Diese Normen beschreiben Prüfmethoden für Schallpegelmessungen und Schalldämmungen. TA Lärm: Die technische Anleitung gibt präzise Vorgaben, wie Schallschutz bei Baumaßnahmen in Gebieten mit hohem Lärmpegel umgesetzt werden muss.

SCHALLSCHUTZ IN WOHNRÄUMEN

Lärmminderung zwischen Wohnungen:
Für den Schallschutz zwischen Wohnungen gelten folgende Richtwerte (Schalldämmung nach DIN 4109):
Luftschalldämmung:
Zwischen Wohnräumen sollte der Schalldämmwert der Wände mindestens 50 dB betragen, um eine ausreichende Trennung der Geräusche zwischen den Wohnungen zu gewährleisten. In manchen Fällen sind auch 55 dB erforderlich, wenn die Belastung durch Lärm besonders hoch ist (z. B. in Wohnungen an stark befahrenen Straßen).
Trittschallschutz:
Der Trittschallpegel (Schalldämmung gegen Geh- und Fußbodenschall) zwischen Wohnungen sollte mindestens 55 dB betragen.
Lärmminderung von außen:
Die Anforderungen an den Schallschutz gegenüber Außenlärm hängen von der Lärmminderungsklasse ab, in der sich das Gebäude befindet. Diese wird in der DIN 4109 und TA Lärm festgelegt. Sie bezieht sich auf die Schallbelastung durch Verkehrs-, Industrie- oder Bahn- und Fluglärm.
In ruhigen Gebieten (z. B. in ländlichen Gebieten) sind Werte von 35-40 dB für den Schallschutz ausreichend.
In gemischten Gebieten (z. B. innerstädtische Gebiete) sollte der Lärmpegel in den Schlafräumen unter 40-45 dB liegen.
In sehr lärmbelasteten Gebieten (z. B. stark befahrene Straßen) sollte der Schallschutz auf mindestens 45-50 dB ausgelegt sein, um eine gute Nachtruhe zu gewährleisten.

SCHALLSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ

Am Arbeitsplatz ist der Schutz vor Lärmbelastung besonders wichtig, da kontinuierlicher Lärm gesundheitliche Schäden wie Hörschäden, Stress und Schlafstörungen verursachen kann. Hierfür gibt es spezifische Regelungen, die in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften festgelegt sind. Die Grenzwerte für Lärmexposition am Arbeitsplatz sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten und in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) definiert.

Lärmmessungen am Arbeitsplatz:
Messungen der Lärmbelastung am Arbeitsplatz müssen regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere in Bereichen mit hohem Lärmaufkommen, wie in der Industrie oder bei Bauarbeiten. Dies umfasst die Bestimmung des mittleren Schalldruckpegels (Leq) über eine bestimmte Zeitspanne sowie die Messung von Spitzenpegeln.

Erforderliche Schutzmaßnahmen:
Lärmschutz am Arbeitsplatz wird durch verschiedene technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sichergestellt, wie z. B. durch den Einsatz von Lärmschutzwänden, Gehörschutz und Schallschutzhauben an Maschinen.

GRENZWERTE FÜR LÄRMMESSUNGEN AM ARBEITSPLATZ

DAUERLÄRMEXPOSITION (Tagdurchschnitt):
Der Grenzwert für die tägliche Lärmbelastung am Arbeitsplatz (gemessen als äquivalenter Dauerschallpegel Leq) darf nicht mehr als 85 dB(A) betragen. Wird dieser Wert überschritten, sind gehörschützende Maßnahmen erforderlich, wie z. B. Gehörschutz oder Lärmschutzwände.

SPITZENPEGEL (Kurzzeitige Lärmschübe):
Spitzenpegel dürfen nicht mehr als 137 dB(C) überschreiten. Dieser Wert gilt für Schallereignisse, die innerhalb von kürzeren Zeiträumen auftreten, wie bei Maschinen oder Maschinenstörungen.

MAXIMALE LÄRMSCHUTZGRENZE BEI LÄRMKONTAKT: In Bereichen, in denen der Lärmpegel dauerhaft hoch ist (z. B. Fabriken oder Werkstätten), muss der Lärmpegel unter 80 dB(A) liegen, um eine langfristige Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

ZUSAMMENFASSUNG DER GRENZWERTE

Wohnräume:
Luftschalldämmung zwischen Wohnungen: mindestens 50-55 dB
Trittschallschutz: mindestens 55 dB
Schallschutz gegen Außenlärm: 35-50 dB, je nach Lärmmenge von außen
Arbeitsplätze:
Dauerlärmexposition (Leq): maximal 85 dB(A)
Spitzenpegel (Kurzzeitige Lärmschübe): maximal 137 dB(C)
Lärmpegel am Arbeitsplatz (maximal): unter 80 dB(A) für den Langzeitkontakt Diese Grenzwerte und Empfehlungen gewährleisten, dass sowohl in Wohnräumen als auch am Arbeitsplatz der Lärmpegel so weit reduziert wird, dass keine gesundheitlichen Schäden entstehen und eine hohe Lebens- und Arbeitsqualität erhalten bleibt.

Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes

Wenn das Schallschutzgutachten Mängel im Schallschutz feststellt, werden Empfehlungen zur Verbesserung gegeben. Zu den gängigen Maßnahmen gehören:

Erhöhung der Schalldämmung von Wänden und Decken: Einsatz von dicken Wänden, Schallschutzplatten oder Schalldämmputz.
Verbesserung der Fensterisolierung: Lärmschutzfenster mit Mehrfachverglasung oder spezielle Schallschutzfenster.
Verstärkung von Türen und Fensterrahmen: Dichte Türen und Fensterrahmen verhindern das Eindringen von Lärm.
Bodenbeläge und Dämmschichten: Verlegung von schallschluckenden Böden, z. B. Teppich oder Korkdämmung.
Lärmschutzwände im Außenbereich: Errichtung von Lärmschutzwänden rund um das Gebäude, um Außenlärm abzuschirmen.

Zusammenfassung

Schallpegelmessungen messen den Lärmpegel in einem Raum oder einer Umgebung, um die Lautstärke und die Lärmquellen zu ermitteln. Ein Schallschutzgutachten bewertet die Schallschutzqualität eines Gebäudes und gibt Empfehlungen zur Verbesserung. Normen wie DIN 4109 und TA Lärm legen fest, welche Anforderungen an den Schallschutz gestellt werden. Wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes umfassen die Verbesserung von Wänden, Fenstern, Türen und Böden sowie den Einsatz von Lärmschutzwänden im Außenbereich.


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