BAUANTRAG - SCHALLSCHUTZNACHWEIS

Der Schallschutznachweis ist ein wichtiger Bestandteil des Bauantrags, insbesondere wenn es um den Bau oder die Umnutzung von Gebäuden geht, in denen Menschen wohnen, arbeiten oder sich regelmäßig aufhalten. Er dient dazu, die Einhaltung der schallschutztechnischen Anforderungen gemäß der Bauordnung und den geltenden Schallschutzvorschriften sicherzustellen.

Was ist der Schallschutznachweis?

Der Schallschutznachweis ist eine Berechnung, die nachweist, dass das geplante Bauvorhaben den Anforderungen des Schallschutzes genügt. Ziel ist es, eine ausreichende Schalldämmung zu gewährleisten, sodass störende Geräusche (Lärm) nicht in unzumutbarer Weise von außen oder von benachbarten Wohnungen, Büros oder anderen Räumen übertragen werden. Der Nachweis betrifft sowohl den Lärmschutz zwischen Gebäuden als auch den Lärmschutz innerhalb des Gebäudes. Der Schallschutznachweis muss in der Regel vor der Bauabnahme erbracht werden, kann aber auch in der Bauantragsphase bereits notwendig sein, um den Behörden zu zeigen, dass das geplante Gebäude die Anforderungen an den Schallschutz erfüllt. Wozu dient der Schallschutznachweis? Der Schallschutznachweis soll sicherstellen, dass die Bauanforderungen zum Lärmschutz eingehalten werden und schützt die Gesundheit und das Wohlbefinden der künftigen Bewohner oder Nutzer eines Gebäudes. Schallschutz ist besonders wichtig in dicht besiedelten Gebieten oder bei Neubauten und Umbauten von Wohngebäuden, Büros, Kindergärten, Schulen, Kliniken oder Hotels, in denen die Belastung durch Lärm von außen oder von anderen Räumen stark variieren kann.

Was muss der Schallschutznachweis beinhalten?

Der Schallschutznachweis ist eine detaillierte Berechnung, die auf verschiedenen bautechnischen Parametern beruht. Er wird in der Regel von einem Fachingenieur für Akustik oder einem Bauingenieur erstellt, der die relevanten Schallschutzanforderungen anhand der baulichen Gegebenheiten berechnet. Folgende Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden:
Lärmschutz von außen (Außenschallschutz)
Dieser Aspekt betrifft die Schalldämmung der Außenhülle des Gebäudes, insbesondere die Fenster, Wände und Dächer. Der Nachweis muss sicherstellen, dass die Lärmminderung von Außenlärm (z. B. Verkehrslärm, Fluglärm oder Industrielärm) ausreichend ist, sodass Innenräume in einem akzeptablen akustischen Zustand bleiben. Hierbei werden die Lärmpegel an den betroffenen Fassaden des Gebäudes mit den zulässigen Grenzwerten verglichen. Die Werte der Schalldämmung der Fassadenelemente (Fenster, Türen, Wände) müssen den festgelegten Anforderungen der DIN 4109 entsprechen.
Lärmschutz zwischen den Wohnungen (Zwischenschallschutz)
Dieser Teil des Nachweises betrifft die Schalldämmung zwischen benachbarten Wohnräumen oder Gewerbeflächen. In Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen ist es besonders wichtig, dass Lärmübertragungen zwischen den Einheiten minimiert werden, um die Privatsphäre der Bewohner zu schützen und Konflikte zu vermeiden. In diesem Zusammenhang müssen Boden-, Wand- und Deckenaufbauten des Gebäudes so geplant werden, dass sie Lärmübertragungen (z. B. durch Fußtrittlärm oder durch Stimmen) auf ein akzeptables Maß reduzieren.
Lärmschutz innerhalb des Gebäudes (Raum-in-Raum-Schallschutz)
Innerhalb eines Gebäudes ist auch der Schallschutz zwischen verschiedenen Raumarten relevant. Hierbei wird berechnet, wie gut Lärm innerhalb von Wohnungen oder Gebäuden (z. B. von einem Wohnzimmer zu einem Schlafzimmer oder von einem Besprechungsraum zu einem Büro) gedämmt wird.
Normen und Vorschriften
Der Schallschutznachweis muss sich an den nationalen Normen orientieren, wie der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) und der DIN EN ISO 140 (Schalldämmung von Gebäuden). Diese Normen regeln die Akustik im Bauwesen und geben Mindestanforderungen für den Lärmschutz vor. Bei besonders hohen Anforderungen, wie in Lärmschutzgebieten oder bei besonders geräuschsensiblen Nutzungen, können noch strengere Vorgaben gelten.
Berechnung der Schallschutzmaßnahmen
Der Fachplaner führt eine Berechnung der erforderlichen Schalldämmwerte durch, basierend auf den geplanten Bauteilen, Materialien und deren Schallschutzwirkungen. Dabei werden auch Maßnahmen berücksichtigt, wie z. B. die Wahl von dichten Fenstern, Wanddämmungen oder Schallschutzdecken.
Prüfung der Schallschutzmaßnahmen
In manchen Fällen ist auch eine Prüfung durch ein Prüfunternehmen oder eine messtechnische Untersuchung erforderlich, um den Schallschutz zu bestätigen. Diese Prüfung erfolgt in der Regel nach der Fertigstellung des Bauwerks, um zu gewährleisten, dass die Bauausführung den Schallschutzanforderungen entspricht.

Wann ist ein Schallschutznachweis erforderlich?

Ein Schallschutznachweis ist grundsätzlich erforderlich, wenn:
Wohngebäude oder gewerbliche Gebäude neu gebaut, umgebaut oder geändert werden.
Bei Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden oder gewerblichen Einrichtungen, bei denen die Nutzung den Schallschutz zwischen den Räumen betrifft.
Gebäude in Lärmschutzgebieten errichtet oder umgenutzt werden, da hier besonders hohe Anforderungen an den Außenschallschutz gestellt werden.
Der Schallschutznachweis muss oft parallel zum Bauantrag eingereicht werden, um die Genehmigungsbehörde zu überzeugen, dass das geplante Bauvorhaben alle erforderlichen Vorschriften einhält. Es handelt sich hierbei um eine vorausgehende Berechnung, die oft Bestandteil des gesamten Bauantragsverfahrens ist.
Fazit: Der Schallschutznachweis im Bauantrag ist eine technische Berechnung, die nachweist, dass das geplante Gebäude die erforderlichen Schallschutzvorgaben erfüllt, sowohl in Bezug auf den Schutz vor Außengeräuschen als auch in Bezug auf die Reduzierung von Lärm innerhalb des Gebäudes. Er stellt sicher, dass zukünftige Bewohner oder Nutzer des Gebäudes keine unzumutbaren Lärmbelastungen erfahren. Der Nachweis basiert auf den Baunormen und Schallschutzvorschriften und muss in vielen Fällen parallel zum Bauantrag eingereicht werden, um die Genehmigung des Vorhabens zu erhalten.
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